Kontrolle und Verbot der Krankenpflegeausbildung. „Er hat die Bedingungen eklatant verletzt“

Autor: Hrsg. JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 14. Mai 2025 13:15 Uhr • Aktualisiert: 14. Mai 2025 13:50 Uhr
Der Oberste Rat der Krankenpfleger und Hebammen hat eine Verordnung erlassen, die dem Ausbildungsanbieter (CKU) die Durchführung von Tätigkeiten untersagt, die unter die Eintragung in das Register der Einrichtungen fallen, die postgraduale Ausbildungen anbieten. Dies ist das Ergebnis der durchgeführten Inspektion.

- Das Inspektionsteam versuchte, eine Inspektion des Anbieters der postgradualen Ausbildung durchzuführen
- Bei der Kontrolle konnte das Team jedoch keine Vertreter des Schulungsanbieters an der Adresse seines Firmensitzes antreffen.
- Der Bildungsanbieter hat die Bedingungen für die Durchführung der postgradualen Ausbildung eklatant verletzt - weist das Präsidium des Nationalrats der Pädagogischen Universität Lublin darauf hin
- In dieser Angelegenheit wurde ein Beschluss erlassen, der diesem Unternehmen die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt.
Das Präsidium des Nationalen Rates für Familie, Arbeit und postsekundäre Bildung hat eine Resolution erlassen, die die Ausübung von Tätigkeiten verbietet, die unter die Eintragung in das Register der Einrichtungen fallen, die postgraduale Bildung anbieten. Wie wir im Inhalt des betreffenden Dokuments lesen, „ist es dem Bildungsorganisator – CKU Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Wrocław , 53-329 Wrocław, Pl. Powstańców Śląskich 1/201, untersagt, Tätigkeiten auszuüben, die unter die Eintragung im Register der Einrichtungen fallen, die postgraduale Bildung durchführen.“
Die postgraduale Ausbildung umfasst folgende Bereiche:
- Qualifizierungslehrgang Familienpflege (für Pflegekräfte);
- Qualifizierungslehrgang Pflege im pädagogischen und pädagogischen Umfeld (für Pflegekräfte);
- Qualifizierungslehrgang Familienpflege (für Hebammen);
- Fachkurs Herz-Lungen-Wiederbelebung (für Krankenschwestern und Hebammen);
- Fachkurs Gespräch und körperliche Untersuchung (für Krankenpfleger und Hebammen);
- ein Fachkurs zur Atem- und Kreislaufwiederbelebung des Neugeborenen (für Krankenschwestern und Hebammen);
- Fachkurs zum Durchführen und Interpretieren von EKG-Aufzeichnungen bei Erwachsenen (für Krankenschwestern und Hebammen).
Wie in der Begründung angegeben, wurde beim Bildungsanbieter eine Prüfung hinsichtlich der Übereinstimmung der im Register der Einrichtungen, die postgraduale Ausbildung anbieten, eingetragenen Daten und der Bereitstellung einer für die Durchführung des Bildungsprogramms geeigneten Lehrgrundlage durch den Bildungsanbieter durchgeführt.
Bei der Inspektion konnte das Inspektionsteam keine Vertreter des Bildungsanbieters an der Adresse des eingetragenen Firmensitzes des Anbieters antreffen. Die Rezeptionistin des Gebäudes hatte keine Kenntnis von den Aktivitäten des Veranstalters. Es seien weder am Gebäude noch im Gebäude selbst Schilder des Veranstalters oder sonstige Informationen vorhanden gewesen, die darauf hingedeutet hätten, dass der Veranstalter unter der angegebenen Adresse geschäftlich tätig sei – heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Darüber hinaus handelt es sich bei den genannten Räumlichkeiten um die Hochschule für Berufsbildung, und deren Vertreter verweigerten den Mitgliedern des Inspektionsteams den Zutritt zu den Räumlichkeiten. Es stellte sich heraus, dass der Veranstalter unter der angegebenen Adresse einen Firmensitz hat, dort jedoch keine Mitarbeiter des Veranstalters tätig sind.
Das Präsidium betont, dass „der Bildungsveranstalter die Bedingungen für die Durchführung der postgradualen Ausbildung grob verletzt hat. Die gesetzliche Verpflichtung des Bildungsveranstalters besteht darin, sich im Rahmen der Aufsicht über die Durchführung der postgradualen Ausbildung Kontrolltätigkeiten zu unterziehen. […] Unter Berücksichtigung des Vorstehenden sind in diesem Fall die Voraussetzungen für die Annahme eines Beschlusses über das Verbot der Durchführung der Tätigkeit erfüllt.“
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rynekzdrowia